✕Sich als „Zahnärztin“ oder „Dental-Hygienikerin“ bezeichnen, ohne die jeweilige Qualifikation – das sind gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen mit erheblich anderer Ausbildung. Prophylaxehelferin ist die korrekte Aufstiegs-Bezeichnung für ZFA mit Prophylaxe-Fortbildung.
✕ZFA-Ausbildung als selbstverständlich annehmen und nicht ausweisen – die dreijährige ZFA-Ausbildung ist die Grundlage und wird im Vor-Screening konkret nachgefragt (Ausbildungspraxis, Prüfungsdatum, Prüfungsergebnis).
✕IP1-IP4-Routine nur generisch nennen – die Individualprophylaxe-Positionen nach BEMA haben klare Abrechnungsregeln und Altersgrenzen, die Praxismanager sehr genau prüfen.
✕Software-Plattform-Routine weglassen – ohne konkrete Praxisverwaltung (DAMPSOFT, Z1, evident, dent.concept) können Zahnärzte und Praxismanager Deine Einarbeitungszeit nicht einschätzen.
✕Hygienemanagement und Dokumentation nicht erwähnen, obwohl beides nach § 36 IfSG und RKI-Empfehlungen in der Zahnarztpraxis zentrale Compliance-Themen sind.
✕Karriereperspektive ZMF, ZMP oder DH (Dental-Hygienikerin) verschweigen – viele Praxen fördern den Aufstieg finanziell und schätzen Bewerberinnen mit klarer Entwicklungsperspektive.