✕Fehlender oder veralteter Sachkundenachweis Röntgen – ZFAs müssen ihn alle fünf Jahre durch einen Aktualisierungskurs erneuern; ein abgelaufenes Datum disqualifiziert den Lebenslauf sofort
✕Generische Floskeln wie 'Stuhlassistenz' ohne Spezifizierung – schreibe konkret, ob Du bei konservierenden, chirurgischen, prothetischen oder kieferorthopädischen Eingriffen assistiert hast
✕Berufsbezeichnung 'Zahnarzthelferin' verwenden, obwohl die Ausbildung nach 2001 absolviert wurde – korrekt ist nur 'Zahnmedizinische Fachangestellte'
✕Weglassen der Abrechnungskenntnisse – GOZ und BEMA gehören zum Pflichtwissen, und die explizite Nennung trennt Behandlungsassistenz von Verwaltungstätigkeit
✕Praxissoftware-Erfahrung pauschal als 'EDV-Kenntnisse' angeben – Recruiterinnen suchen gezielt nach CHARLY, DAMPSOFT, evident oder ivoris
✕Hygiene-Verantwortung verschweigen, obwohl sie übernommen wird – die Position 'Hygienebeauftragte' ist seit der KRINKO-Empfehlung 2025 in jeder größeren Praxis Pflicht und gehört explizit in den Lebenslauf