✕Du nennst nur Familientherapeutin als Berufsbezeichnung, ohne Grundberuf und Verbandszertifikat zu benennen – damit bleibt Deine Qualifikation unklar.
✕Du beschreibst Deine Arbeit mit vagen Begriffen wie Gespräche führen, statt konkrete Methoden wie Genogrammarbeit oder zirkuläres Fragen zu nennen.
✕Du verschweigst, in welchen Settings Du gearbeitet hast, obwohl Klinik, Beratungsstelle und Jugendhilfe sehr unterschiedliche Anforderungen stellen.
✕Du führst keine Angaben zum Kinderschutz nach §8a SGB VIII auf, obwohl viele Träger diese Qualifikation voraussetzen.
✕Du nennst identifizierbare Fallbeispiele und verletzt damit die Schweigepflicht – nutze stattdessen aggregierte Zahlen und Methodenbeschreibungen.
✕Du lässt Supervision und Fortbildung unerwähnt, sodass Deine fachliche Aktualität nicht erkennbar wird.