✕Qualifizierung nach §§ 43b/53b SGB XI nicht erwähnt – sie ist die gesetzliche Grundlage deiner Tätigkeit und muss im Lebenslauf stehen, da Arbeitgeber gezielt danach suchen.
✕Betreuungsangebote nur pauschal genannt („Aktivierung“) statt konkret beschrieben – nenne die spezifischen Angebote wie Gedächtnistraining, Singen, Kochen oder Bewegungsübungen.
✕Jährliche Pflichtfortbildung vergessen – die 16 Stunden Fortbildung pro Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten mit Datum im Zertifikate-Bereich stehen.
✕Pflegedokumentationssysteme nicht namentlich erwähnt – Vivendi PD, DAN oder Medifox gehören zum Alltag und zeigen digitale Kompetenz.
✕Quereinstieg negativ dargestellt oder verschwiegen – Lebenserfahrung ist in der Betreuungsarbeit ein Vorteil. Stelle den Berufswechsel als bewusste Entscheidung dar.
✕Keine Angabe zur betreuten Zielgruppe – ob du mit Menschen mit Demenz, gerontopsychiatrischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen arbeitest, ist für die Stellenzuordnung entscheidend.