✕Die Weiterbildung zur Zytologieassistenz nicht separat von der MTLA-Ausbildung aufführen – beides muss klar erkennbar sein, da es unterschiedliche Qualifikationsstufen sind.
✕Keine konkreten Screening-Zahlen nennen – ohne Angaben zur täglichen Präparatanzahl kann der Arbeitgeber Deine Erfahrung nicht einschätzen.
✕Befundungsstandards wie Bethesda oder Münchner Nomenklatur III nicht erwähnen – diese Fachbegriffe signalisieren Kompetenz und sind für ATS-Systeme relevant.
✕Qualitätssicherung ignorieren – Ringversuchsteilnahme und Rili-BÄK-Kenntnisse sind in der Labormedizin Pflichtanforderungen.
✕Nur gynäkologische Zytologie erwähnen und andere Materialarten wie Ergüsse, Punktate oder Sputum weglassen – Vielseitigkeit ist ein Pluspunkt.