✕Nur „Familienhilfe“ auflisten, ohne Paragraphen, Fallzahlen oder methodische Details zu nennen. Beschreibe stattdessen genau nach welchem Paragraphen Du arbeitest (§31 SGB VIII), wie viele Familien Du betreust und welche Methoden Du einsetzt.
✕Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/in nicht erwähnen oder nur nebenbei aufführen. Sie ist Einstellungsvoraussetzung und gehört prominent in den Zertifikate-Bereich.
✕Generische Soft Skills wie „Empathie“ oder „Belastbarkeit“ in die Skills-Sektion packen. Nutze diesen Platz für fachspezifische Kompetenzen wie Hilfeplanung, Kinderschutz oder systemische Beratung.
✕Zusatzqualifikationen wie Systemische Beratung oder Kinderschutzfachkraft weglassen. Diese Weiterbildungen sind in der SPFH entscheidende Differenzierungsmerkmale gegenüber anderen Bewerbern.
✕Keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Hilfeformen (§31 SPFH vs. §30 Erziehungsberatung vs. §32 Erziehungsbeistandschaft). Nenne den konkreten Paragraphen, damit Träger Deine Erfahrung richtig einordnen können.
✕Die Netzwerkarbeit mit Kooperationspartnern nicht erwähnen. Gerade in der SPFH ist die Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen, Kitas und Beratungsstellen zentral – quantifiziere sie.