✕Fallbestand und Hilfeform nicht nennen. „Familienberatung durchgeführt“ sagt nichts aus – schreibe „aufsuchende Betreuung von 6–8 Familien im Rahmen der SPFH nach §31 SGB VIII“.
✕Keine rechtliche Verortung zeigen. SGB-VIII-Paragraphen (§31, §8a, §36) sind die Fachsprache der Jugendhilfe – Träger erwarten, dass Du sie kennst und verwendest.
✕Kinderschutzkompetenz verschweigen. Gefährdungseinschätzungen und die Zusammenarbeit mit dem ASD bei §8a-Fällen sind Kernkompetenzen – zeige sie.
✕Beratungsmethodik nicht erwähnen. Systemische Beratung, Marte Meo oder lösungsorientierte Ansätze zeigen professionelle Tiefe – „Beratung von Familien“ allein reicht nicht.
✕Dokumentationskompetenz weglassen. Hilfeplanberichte und Gefährdungseinschätzungen sind zeitintensive Kernaufgaben – erwähne Deine Erfahrung mit Fachsoftware und Berichtsformaten.
✕Ehrenamtliches Engagement im sozialen Bereich verschweigen. Arbeit am Elterntelefon, in Familientreffs oder bei Kinderschutzorganisationen zeigt persönliches Commitment.