✕Staatliche Anerkennung nicht separat aufführen – sie ist die zentrale Berufsvoraussetzung und muss prominent im Lebenslauf sichtbar sein.
✕Keine konkreten Fallzahlen oder Arbeitsbereiche nennen – „Sozialarbeiterische Tätigkeit“ sagt weniger als „Eigenverantwortliche Fallsteuerung im ASD mit 38 aktiven Fällen“.
✕SGB-Kenntnisse nicht spezifizieren – Arbeitgeber suchen gezielt nach Erfahrung mit dem für ihr Arbeitsfeld relevanten Sozialgesetzbuch (VIII, II, XII, IX).
✕Zusatzqualifikationen im Fließtext verstecken statt in der Zertifizierungssektion – Systemische Beratung, §8a-Fachkraft oder Traumapädagogik sind eigenständige Qualifikationen.
✕Generische Soft Skills wie „Empathie“ oder „Teamfähigkeit“ als Skills aufführen – stattdessen fachliche Methoden wie Systemische Beratung, Sozialraumvernetzung oder Gefährdungseinschätzung nennen.
✕Fachsoftware nicht erwähnen – Open/Prosoz, KDO JuHiS oder trägerspezifische Dokumentationssysteme sind im Berufsalltag unverzichtbar.