P 15 · TVöD-P
Das Gehalt in P 15 reicht von 5.132,29 € (Stufe 1) bis 6.361,06 € (Endstufe) im Monat. Unten findest Du alle Stufen mit Netto-Vorschau.
Gültig ab 01.05.2026 bis 31.03.2027 · Stand 2026
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Steuerklasse, Arbeitszeit und Zulagen anpassen – der Rechner zeigt Dir Dein monatliches Netto.
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| Stufe 2 | 5.293,23 € | ca. 3.423,59 € | — |
| Stufe 3 | 5.695,60 € | ca. 3.651,11 € | — |
| Stufe 4 | 6.177,16 € | ca. 3.928,79 € | — |
| Stufe 5 | 6.361,06 € | ca. 4.032,42 € | — |
Typische Berufe
Diese Berufe werden häufig in P 15 nach TVöD-P eingruppiert.
Häufige Fragen
Alles Wichtige zur Entgeltgruppe P 15.
Das monatliche Brutto in P 15 liegt zwischen 5.132 € (Stufe 1) und 6.361 € (Stufe 5). Stand: 2026. Die genaue Höhe hängt von Deiner Erfahrungsstufe ab.
Alle Entgeltgruppen vergleichenDas Netto hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht ab. In Steuerklasse 1 liegt das Netto zwischen 3.340 € und 4.032 €. Auf dieser Seite findest Du eine Netto-Vorschau für jede Stufe. Für eine individuelle Berechnung nutze den Brutto-Netto-Rechner von JobJump.
Netto berechnenDer Aufstieg von Stufe zu Stufe erfolgt nach festgelegten Laufzeiten. Typisch sind 1 Jahr (Stufe 1 nach 2), dann 2, 3 und 4 Jahre für die folgenden Stufen. Die genauen Laufzeiten für P 15 findest Du in der Tabelle auf dieser Seite.
Die Eingruppierung in P 15 richtet sich nach der Tätigkeit, nicht nach dem Beruf. Entscheidend sind die Tätigkeitsmerkmale im Tarifvertrag, z. B. Qualifikationsanforderungen und Grad der Selbstständigkeit.
Typische Berufe im TVöD-P ansehenDer aktuelle Tabellenstand ist 2026. Änderungen betreffen in der Regel die Tabellenbeträge in allen Stufen. Vergleiche ältere Stände über die TVöD-P-Übersicht auf JobJump.
TVöD-P ÜbersichtTypische Berufe in P 15 TVöD-P: Pflegedienstleiter/in. Die genaue Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen im Tarifvertrag.
Pflegedienstleiter/in Gehalt ansehenIn Steuerklasse 1 liegt das Netto in P 15 zwischen ca. 3.340,07 € (Stufe 1) und 4.032,42 € (Endstufe). Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht ab.
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