P 12 · TVöD-P
Das Gehalt in P 12 reicht von 4.657,22 € (Stufe 1) bis 5.493,13 € (Endstufe) im Monat. Unten findest Du alle Stufen mit Netto-Vorschau.
Gültig ab 01.05.2026 bis 31.03.2027 · Stand 2026
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Steuerklasse, Arbeitszeit und Zulagen anpassen – der Rechner zeigt Dir Dein monatliches Netto.
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| Stufe 2 | 4.802,61 € | ca. 3.166,40 € | — |
| Stufe 3 | 5.166,04 € | ca. 3.357,68 € | — |
| Stufe 4 | 5.389,29 € | ca. 3.473,00 € | — |
| Stufe 5 | 5.493,13 € | ca. 3.531,70 € | — |
Typische Berufe
Diese Berufe werden häufig in P 12 nach TVöD-P eingruppiert.
Häufige Fragen
Alles Wichtige zur Entgeltgruppe P 12.
Das monatliche Brutto in P 12 liegt zwischen 4.657 € (Stufe 1) und 5.493 € (Stufe 5). Stand: 2026. Die genaue Höhe hängt von Deiner Erfahrungsstufe ab.
Alle Entgeltgruppen vergleichenDas Netto hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht ab. In Steuerklasse 1 liegt das Netto zwischen 3.089 € und 3.532 €. Auf dieser Seite findest Du eine Netto-Vorschau für jede Stufe. Für eine individuelle Berechnung nutze den Brutto-Netto-Rechner von JobJump.
Netto berechnenDer Aufstieg von Stufe zu Stufe erfolgt nach festgelegten Laufzeiten. Typisch sind 1 Jahr (Stufe 1 nach 2), dann 2, 3 und 4 Jahre für die folgenden Stufen. Die genauen Laufzeiten für P 12 findest Du in der Tabelle auf dieser Seite.
Die Eingruppierung in P 12 richtet sich nach der Tätigkeit, nicht nach dem Beruf. Entscheidend sind die Tätigkeitsmerkmale im Tarifvertrag, z. B. Qualifikationsanforderungen und Grad der Selbstständigkeit.
Typische Berufe im TVöD-P ansehenDer aktuelle Tabellenstand ist 2026. Änderungen betreffen in der Regel die Tabellenbeträge in allen Stufen. Vergleiche ältere Stände über die TVöD-P-Übersicht auf JobJump.
TVöD-P ÜbersichtTypische Berufe in P 12 TVöD-P: Pflegedienstleiter/in. Die genaue Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen im Tarifvertrag.
Pflegedienstleiter/in Gehalt ansehenIn Steuerklasse 1 liegt das Netto in P 12 zwischen ca. 3.088,66 € (Stufe 1) und 3.531,70 € (Endstufe). Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Bundesland und Kirchensteuerpflicht ab.
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