✕Handelsmakler und Handelsvertreter zu verwechseln: Wer von einem "festen Auftraggeber" spricht, beschreibt §84 HGB, nicht die neutrale Vermittlerrolle nach §93 HGB. Stelle Deine Unabhängigkeit klar heraus.
✕Vermittlungsleistungen ohne Zahlen zu beschreiben. "Vermittlung von Geschäften" ist nichtssagend – nenne Volumen, Stückzahlen oder Provisionsumsatz.
✕Generische Soft Skills wie "kommunikativ" oder "teamfähig" in den Vordergrund zu stellen. Recruiter im Maklergeschäft suchen Marktkenntnis, Netzwerk und Abschlussstärke.
✕Die rechtliche Sorgfalt zu unterschlagen. Wer Schlussnote und Maklertagebuch nicht erwähnt, wirkt im formalen Teil des Berufs unerfahren.
✕Branchen wahllos aufzuzählen. Lieber zwei oder drei Warengruppen mit echter Expertise als zehn oberflächliche Stichworte.
✕Wissenslücken bei Zahlungs- und Lieferkonditionen offenzulassen. Ohne Incoterms, Bonitätsprüfung und Zollkenntnisse fehlt der Beleg für sicheres Abwickeln grenzüberschreitender Geschäfte.