✕STK- und MTK-Erfahrung nicht klar benennen, obwohl sie die Kernpflichtaufgabe nach MPBetreibV ist.
✕Betreute Gerätegruppen verschweigen – ohne Beatmungsgeräte, Monitore oder Dialysetechnik bleibt Dein Spezialgebiet unklar.
✕Relevante Normen und Gesetze weglassen – fehlende Angaben zu MDR, MPDG, DIN EN 62353 oder DGUV V3 wirken in diesem regulierten Feld nachlässig.
✕Generische Eigenschaften wie „handwerklich geschickt“ auflisten, statt konkrete Kompetenzen wie Fehlerdiagnose, Kalibrierung oder Sicherheitsprüfung zu zeigen.
✕Herstellerzertifizierungen vergessen, obwohl viele Geräte nur von zertifizierten Technikern gewartet werden dürfen.
✕Den Nutzen nicht beziffern – ohne Kennzahlen wie reduzierte Ausfallzeiten oder fristgerechte Prüfquote bleibt der Mehrwert vage.