✕Techniker-Qualifikation nicht prominent genug platzieren – der staatlich geprüfte Techniker ist Dein wichtigstes Alleinstellungsmerkmal. Er muss sofort sichtbar sein, idealerweise mit DQR-Stufe 6 als Zusatzangabe.
✕Keine Verfahren und Materialien differenzieren – „Kunststoffverarbeitung“ ist zu allgemein. Nenne konkrete Verfahren (Spritzguss, Extrusion), Werkstoffe (PA6-GF30, PBT, PP) und Bauteiltypen.
✕CAD- und Simulationserfahrung weglassen – SolidWorks, CATIA, Moldflow und Sigmasoft sind für Techniker-Positionen oft Voraussetzung. Ohne diese Angaben unterscheidest Du Dich nicht vom Industriemeister.
✕Werkstoffprüfkompetenz nicht zeigen – DSC, TGA, Zugversuch und Schmelzindex sind Kernkompetenzen einer Kunststofftechnikerin. Sie belegen, dass Du Werkstoffe nicht nur verarbeitest, sondern verstehst.
✕QM-Methoden nicht konkret benennen – FMEA, SPC, 8D und Cpk-Analysen sind Standardwerkzeuge. Wer sie nicht erwähnt, lässt einen wesentlichen Kompetenzbereich unbesetzt.
✕Keinen Unterschied zum Industriemeister sichtbar machen – Techniker/innen müssen ihre technische Tiefe (Simulation, DOE, Werkstoffanalyse) betonen, um sich klar vom Management-fokussierten Meisterprofil abzugrenzen.