✕Schweißerprüfung ohne vollständige Kurzbezeichnung nennen – „MAG-Schweißerprüfung“ reicht nicht. Nenne Prozess, Nahtart, Werkstoffgruppe, Blechdicke und Positionen (z. B. „135 P BW t10 PA–PE“).
✕Keine Schweißpositionen differenzieren – PA (Wannenlage) ist Standard, PF (steigend) und PE (Überkopf) zeigen höhere Qualifikation. Nenne alle Positionen, die Du beherrschst.
✕Werkstoffkompetenz verschweigen – Baustahl (S235–S355), Feinkornbaustahl (S460–S690), Edelstahl oder Aluminium stellen völlig unterschiedliche Anforderungen. Differenziere.
✕Keine Qualitätskennzahlen angeben – Röntgen-Bestehensquote, Bewertungsgruppe nach DIN EN ISO 5817 und Nacharbeitsquote machen Dein Qualitätsniveau messbar.
✕Schweißgeräte-Hersteller nicht benennen – Fronius, EWM, Kemppi oder Lincoln Electric zeigen Gerätekenntnis. Wer nur „Schweißgerät“ schreibt, bleibt unspezifisch.
✕DIN EN 1090-Erfahrung weglassen – für den Stahlbau ist diese Norm Pflicht. Nenne die Ausführungsklasse (EXC2, EXC3) – ohne sie bist Du für zertifizierte Stahlbaubetriebe nicht einsetzbar.