✕Die staatliche Hufbeschlagprüfung wird nicht klar genannt. Ohne diesen Nachweis darfst du in Deutschland gar nicht beschlagen – er muss eindeutig und prominent im Lebenslauf stehen, nicht zwischen anderen Kursen versteckt.
✕Die Fortbildungspflicht wird ignoriert. Fehlt der aktuelle Lehrgang nach §4 HufBeschlG, entsteht der Eindruck, deine Anerkennung könnte abgelaufen sein. Nenne das Datum des letzten Lehrgangs.
✕Beschlagarten bleiben unkonkret. "Hufbeschlag" allein sagt wenig. Differenziere zwischen Warm- und Kaltbeschlag, orthopädischem Beschlag und Klebe- oder Kunststoffbeschlag.
✕Barhufpflege und Beschlag werden vermischt. Wer beides anbietet, sollte es trennen – rechtlich und fachlich ist das ein Unterschied, und Auftraggeber achten darauf.
✕Körperliche Belastbarkeit und Zuverlässigkeit fehlen. Der Beruf ist körperlich hart und stark vom Vertrauen der Kunden abhängig – fehlende Termintreue spricht sich in der Pferdeszene schnell herum. Mach deine Verlässlichkeit deutlich.
✕Unternehmerische Aufgaben werden unterschlagen. Bei einem eigenen Betrieb gehören Routenplanung, Kalkulation und Kundenpflege genauso in den Lebenslauf wie das Handwerk selbst.