✕Fachkunde im Strahlenschutz nicht ausweisen: Sie ist zwingend erforderlich und gehört klar sichtbar in den Lebenslauf.
✕Bildgebung nur allgemein nennen: Schreibe konkret Szintigraphie, SPECT/CT und PET/CT mit den genutzten Tracern statt nur „Bildgebung“.
✕Theranostik verschweigen: Erfahrung mit PSMA- und DOTATATE-Therapien ist gefragt und sollte konkret belegt sein.
✕Keine Zahlen nennen: Ohne befundete Untersuchungen oder durchgeführte Therapien bleibt Dein Erfahrungsniveau abstrakt.
✕Strahlenschutzverantwortung auslassen: Die Funktion als Strahlenschutzbeauftragter ist ein wichtiges Qualifikationsmerkmal.
✕Generische Eigenschaften betonen: „teamfähig“ überzeugt erst, wenn Du es mit konkreter klinischer Verantwortung belegst.