✕Weiterbildung nicht ausweisen: Die Qualifikation zum staatlich geprüften Hygienekontrolleur ist zentral und gehört klar sichtbar in den Lebenslauf.
✕Überwachungsbereiche nicht benennen: Ohne Angabe von Trinkwasser, Einrichtungen oder Badewasser bleibt unklar, wofür Du zuständig warst.
✕Rechtsgrundlagen nur allgemein erwähnen: Konkrete Bezüge zu IfSG und TrinkwV wirken überzeugender als der Begriff „Hygiene“ allein.
✕Keine Zahlen nennen: Ohne überwachte Einrichtungen oder Probenahmen bleibt Dein Aufgabenumfang abstrakt.
✕Verwaltungstätigkeit ausklammern: Bescheide, Berichte und Vollzug sind zentrale Aufgaben und sollten sichtbar sein.
✕Generische Soft Skills auflisten: „sorgfältig“ überzeugt erst, wenn Du es mit konkreten Begehungen und Beanstandungen belegst.