✕Nur die rettungsdienstliche Erfahrung auflisten und die pädagogische Qualifikation vernachlässigen – beide Kompetenzbereiche müssen gleichwertig sichtbar sein.
✕Die 300-Stunden-Qualifikation nicht explizit erwähnen – ohne diesen Nachweis ist eine Tätigkeit als Praxisanleiter rechtlich nicht möglich.
✕Keine konkreten Anleitungszahlen nennen – „Praxisanleitung durchgeführt“ ist zu vage, besser: „12–15 Auszubildende pro Jahr strukturiert angeleitet“.
✕Veraltete Bezeichnungen verwenden – seit dem NotSanG heißt es Notfallsanitäter, nicht mehr Rettungsassistent. Stelle sicher, dass Deine Ergänzungsprüfung dokumentiert ist.
✕Fortbildungen wie PHTLS oder ALS ohne Angabe des Anbieters und Datums listen – Zertifizierungen müssen nachprüfbar sein.