✕Die bedienten Stellwerksbauformen nicht zu nennen, sodass Arbeitgeber nicht erkennen, an welchen Anlagen du einsetzbar bist.
✕Kenntnisse der Regelwerke wie Ril 408, Ril 301 und EBO nicht aufzuführen, obwohl sie die fachliche Grundlage des Berufs sind.
✕Die Betriebsdiensttauglichkeit zu vergessen, obwohl sie Voraussetzung für jeden Einsatz im Betriebsdienst ist.
✕Schichtdienstbereitschaft nicht zu erwähnen, obwohl sie im Eisenbahnbetrieb selbstverständlich erwartet wird.
✕Tätigkeiten nur vage zu beschreiben, statt konkrete Aufgaben wie Zugmeldeverfahren, Rangiersicherung oder Betra-Umsetzung zu benennen.
✕Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt als leere Schlagworte zu behaupten, statt sie an sicherheitsrelevanten Aufgaben zu belegen.