✕Du listest „Sägewerker“ ohne die offizielle IHK-Bezeichnung „Holzbearbeitungsmechaniker/in“ – die reformierte Berufs-Bezeichnung ist seit 2008 die korrekte. HR-Software scannt nach der aktuellen Bezeichnung.
✕Du nennst keine Maschinen-Hersteller – LINCK (deutscher Marktführer), USNR, HewSaw, Springer, EWD/Esterer WD. Diese Hersteller-Namen sind die Filter-Begriffe in der Sägewerks-Industrie.
✕Du übersiehst DIN EN 1611-1 als Sortier-Norm – das ist die zentrale Qualitätsnorm für Nadelschnittholz und in der Sortier-Anlagen-Bedienung Pflicht.
✕Du verzichtest auf Kettensägeschein AS Baum 1+2 – dieser BG-ETEM-Schein ist seit 2023 Pflicht für alle, die im Sägewerk auch Stamm-Bereich betreten. Ohne ihn bist du eingeschränkt einsatzbar.
✕Du erwähnst die Trocknungs-Technik nicht – Kammertrocknung mit Mühlböck oder Brunner-Hildebrand ist ein eigener Skill-Bereich, und in 2026 ist Energie-Optimierung der Trocknung wichtiger Karriere-Faktor.
✕Du listest die IHK-Prüfungsnote nicht – die Note ist im Sägewerks-Bereich auch 5+ Jahre nach Abschluss relevant, weil sie die Theorietiefe (Holzkunde, Holz-Sortier-Geometrie) signalisiert.
✕Du nutzt englische Buzzwords wie „Sawmill Worker“ statt der deutschen Bezeichnung „Holzbearbeitungsmechaniker:in“ – im deutschen Sägewerks-Bereich wirkt die deutsche Bezeichnung professioneller.