✕Den Befähigungsschein nach §20 SprengG nicht prominent zu nennen. Er ist die rechtliche Voraussetzung und gehört ganz nach oben.
✕Die Kategorien (F4, T2) unklar zu lassen. Ohne sie bleibt offen, welche pyrotechnischen Artikel Du überhaupt einsetzen darfst.
✕Zündsysteme nur pauschal zu erwähnen. Konkrete Anlagen wie Cobra oder Galaxis belegen Deine technische Kompetenz weitaus glaubwürdiger.
✕Sicherheits- und Genehmigungserfahrung wegzulassen. Sicherheitskonzepte und Gefährdungsbeurteilungen sind ein zentraler Kompetenznachweis.
✕Showzahlen und Projekte zu verschweigen. Ohne konkrete Referenzen bleibt Deine Erfahrung abstrakt und schwer einzuordnen.
✕Abgelaufene behördliche Nachweise anzugeben. Erlaubnisse und Schulungen müssen aktuell sein, sonst bist Du nicht einsatzfähig.