✕Pauschales 'Rohrleitungsbau' ohne Nennwerte. Schreibe stattdessen: 'Verlegung von Steinzeug- und PP-Rohren DN 200 bis DN 800 nach DIN EN 1610'.
✕HDPE-Schweißerpaß ohne Prüfdatum. Personaler müssen sehen, ob die Berechtigung noch gültig ist – zwei Jahre Gültigkeit, dann erneute Prüfung.
✕Soft-Skills wie 'körperliche Belastbarkeit' als Skill. Stattdessen: Witterungs-, Schicht- und Reisebereitschaft konkret benennen (z.B. '4-Wochen-Monatsturnus mit Hotel-Unterbringung').
✕Berufsbezeichnung 'Tiefbauer' statt 'Kanalbauer'. Die drei Spezialberufe (Kanalbauer, Straßen-, Brunnenbauer) sind tariflich und qualifikatorisch unterschiedlich – nutze die korrekte IHK-Bezeichnung.
✕Sanierungsverfahren vermischt aufgeführt. Kategorisiere sauber: grabenlose Verfahren (Liner, Berstlining, Schlauchrelining) vs. Reparatur-Verfahren (Kurzliner, Roboter-Spachtelung).
✕Keine Angabe zur Verbau-Sachkunde. Ohne DIN 4124 / DGUV V38 darfst Du keine Verbau-Anweisungen ausstellen – das ist die Polier-Voraussetzung.
✕Druckleitungs-Prüfungen weggelassen. Dichtheitsprüfung mit Luft (LC/LD) oder Wasser (W) nach DIN EN 1610 ist Pflichtleistung jeder Kanalbaubaustelle und sollte aufgelistet sein.