✕Berufsbezeichnung 'Straßenbauer' verwenden, obwohl die Ausbildung nur Tiefbaufacharbeiter ist. Das fällt im Vorstellungsgespräch auf und wirkt manipulativ – lieber den Grundberuf mit Berufserfahrung herausarbeiten.
✕Pauschales 'Asphaltarbeiten' ohne Mischguttyp. Schreibe stattdessen: 'Einbau Asphaltdeckschicht AC 11 D S sowie SMA 8 LA mit Vögele Super 1800-3'.
✕Fehlende Maschinenscheine. Walze, Fertiger, Bagger – jedes Gerät braucht eine DGUV-V70-Sachkunde oder einen Bedienschein, sonst kein Einsatz.
✕Soft-Skill-Füllung mit 'Belastbarkeit'. Stattdessen: Sommer-Schichtbereitschaft, Wochenend- und Nachtarbeit konkret benennen (24/7-Vollsperrung).
✕Keine Angabe zur Lohngruppe BRTV-Bau. Wer als erfahrener Tiefbaufacharbeiter in Lohngruppe 3 oder 4 eingruppiert war, sollte das für Vergleich mit neuen Arbeitgebern angeben.
✕Verkehrssicherungs-Sachkunde fehlt. RSA-21-Schulung für Vorarbeiter und Kolonnenführer ist Pflicht und macht den Unterschied zwischen Hilfskraft und Kolonnenleiter.
✕Lebenslauf endet bei der Ausbildung. Im Straßenbau zählen jede Saison, jede ZTV-Schulung und jede Maschinen-Einweisung – ein lückenloser Werdegang ist Pflicht.