✕Allgemeine Aussagen statt konkreter Verfahren und Normen – nenne DIN 68800, WTA-Merkblätter und die eingesetzten Sanierungsmethoden.
✕Sachkundenachweise weglassen, obwohl sie für viele Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben sind.
✕Den Schwerpunkt Schimmelsanierung unterschätzen, obwohl er zu den am stärksten wachsenden Bereichen gehört.
✕Diagnose- und Planungskompetenz nicht hervorheben, obwohl sie die Technikerrolle von ausführenden Kräften unterscheidet.
✕Projekte ohne Schadensumfang oder Verfahren beschreiben, sodass die fachliche Tiefe verborgen bleibt.
✕Kenntnisse im Gefahrstoffrecht verschweigen, obwohl der Umgang mit Bioziden streng geregelt ist.