✕Nur „Vertragsrecht“ als Kompetenz nennen ohne Vertragsarten zu spezifizieren – „IT-Serviceverträge, SLAs, Rahmenverträge nach BGB/HGB“ ist deutlich aussagekräftiger.
✕Vertragszahlen und -volumina verschweigen – „Über 300 Verträge jährlich geprüft und verhandelt“ zeigt deine Arbeitskapazität und Erfahrungstiefe.
✕Legal-Tech-Kenntnisse weglassen – CLM-Tools, digitale Signaturen und KI-gestützte Vertragsanalyse sind keine Nischenthemen mehr, sondern zunehmend Voraussetzung.
✕Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung nicht unterscheiden – beides sind unterschiedliche Kompetenzen. Mache klar, ob du Verträge nur prüfst oder auch selbst entwirfst.
✕AGB-Recht nicht separat erwähnen – die §§ 305–310 BGB sind für deutsche Unternehmen ein kritisches Rechtsgebiet, das eigene Expertise verdient.
✕Verhandlungsergebnisse nicht quantifizieren – „Haftungsobergrenze auf 150 % des Auftragswertes begrenzt“ ist überzeugender als „Verträge verhandelt“.