✕Abrechnungssoftware nicht konkret benennen. „Lohnabrechnung durchgeführt“ ist zu vage – schreibe „650 monatliche Abrechnungen in SAP HCM (Modul PY)“ oder „1.200 Arbeitnehmer in DATEV LODAS“.
✕Abrechnungsvolumen nicht quantifizieren. Arbeitgeber wollen wissen, ob Du 50 oder 800 Abrechnungen pro Monat bearbeitest – die Zahl ist entscheidend.
✕Sondervorgänge verschweigen. Pfändungen, Entsendungen, bAV und Mutterschutz sind komplexe Themen, die Dich von Standardabrechnern abheben.
✕Prüfungserfahrung nicht erwähnen. Beanstandungsfreie Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen sind ein starkes Qualitätssignal.
✕Die IHK-Weiterbildung zur Fachkraft Lohn und Gehalt unter „Sonstiges“ verstecken. Sie ist die Kernqualifikation und verdient einen prominenten Platz.
✕Keine Differenzierung zwischen Kanzlei- und Industrieerfahrung. Multimandantenfähigkeit (Kanzlei) und Prozessintegration (Industrie) sind unterschiedliche Kompetenzen – zeige klar, welche Erfahrung Du mitbringst.