✕Buchhaltungssoftware nicht konkret benennen. „Buchhaltungserfahrung“ reicht nicht – schreibe „DATEV Kanzlei-Rechnungswesen für 25 Mandanten“ oder „SAP FI (GL, AP, AR) für zwei Tochtergesellschaften“.
✕Buchungsvolumen nicht quantifizieren. Arbeitgeber wollen wissen, ob Du 5 oder 25 Mandanten betreust und welches Umsatzvolumen sie haben.
✕Abschlusskompetenz verschweigen. Monatsabschlüsse und Jahresabschlussvorbereitungen sind die Kernqualifikation – wenn Du sie beherrschst, zeige es prominent.
✕Die Bilanzbuchhalter-Weiterbildung unter „Sonstiges“ verstecken. Sie ist die wichtigste Aufstiegsqualifikation und gehört an prominentester Stelle in den Bildungs- oder Zertifikatebereich.
✕Keine Differenzierung zwischen Kanzlei und Industrie. Steuerkanzlei (DATEV, Multimandant) und Konzern (SAP FI, Einzelgesellschaft) erfordern unterschiedliche Kompetenzen – zeige klar, welche Erfahrung Du mitbringst.
✕Prüfungserfahrung weglassen. Wirtschaftsprüfungen und steuerliche Außenprüfungen beanstandungsfrei zu begleiten ist ein starkes Qualitätssignal.