✕HOAI-Phasen pauschal als Bauüberwachung angeben – ohne LP-Phase (5, 6, 7 oder 8) kann der Personaler dein Tätigkeitsspektrum nicht einordnen. Listet jede Phase einzeln mit Projektbezug.
✕Brückenbauwerke ohne Bauwerkstyp deklarieren – Spannbeton, Stahlverbund, Holz-Verbund und reine Stahlbrücken haben eigene Berechnungsverfahren. Wer das nicht differenziert, wirkt unprofessionell.
✕BIM als Erfahrung mit 3D-Modellierung beschreiben – BIM nach buildingSMART (IFC-Schnittstelle, BCF-Issue-Management, LOD-Detaillierungsgrade) ist eine eigene Disziplin. Verkaufe dich nicht unter Wert.
✕VOB/B und VOB/C nicht trennen – VOB/B regelt die vertragliche Abwicklung, VOB/C die technischen Vertragsbedingungen. Du brauchst beide, aber sie sind zwei Themen.
✕Bauzeichner-Ausbildung verstecken, weil sie nur ein Lehrberuf ist – in Wahrheit ist die Bauzeichner-Vorlauferfahrung im Brückenbau der starke Beleg für deine handwerklich-technische Tiefe. Stelle sie sichtbar in den Bildungsblock.
✕Drohnenschein als Hobby-Drohnenfliegen kennzeichnen – der A2-Schein nach EU-Drohnenverordnung ist eine offizielle Behördenzulassung mit Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt und gehört zu den Berufsqualifikationen.