✕Nur „Insolvenzbearbeitung“ schreiben statt konkrete Verfahrensarten, Fallzahlen und Verantwortungsbereiche zu nennen.
✕InsO-Kenntnisse nicht als eigenständige Kompetenz aufführen – sie sind das rechtliche Fundament und gehören prominent in die Skills.
✕Software-Kenntnisse ohne Produktnamen nennen – „WinSolvenz“ oder „STP Insolvenz“ ist aussagekräftiger als „Insolvenz-Software“.
✕Forderungsprüfung und Tabellenführung nicht quantifizieren – ohne Zahlen bleibt das Arbeitsvolumen unklar.
✕Die Weiterbildung zur Insolvenzfachkraft nicht hervorheben – sie ist ein anerkanntes Qualitätsmerkmal in der Branche.